Letzter Ausweg Privatinsolvenz

Verführerisch ist es schon, wenn man von großen Elektrofachmärkten hört, die eine Null-Prozent Finanzierung für 10 Monate anbieten. Für diese 10 Monate einen umsonst Kredit in Anspruch zu nehmen um sich einen Flachbildfernseher oder neuen Computer anzuschaffen ist verlockend, doch häufig wird genau das zur Schuldenfalle. Viele kleine Summen werden dann zu einer großen Belastung und jeden Monat versucht man verzweifelt seine Raten zu tilgen.

Besonders stark gefährdet sind Kinder und Jugendliche, die aus wohlsituierten Familien kommen, der Umgang mit Geld wird ihnen erst spät oder gar nicht beigebracht. Aber nicht nur Konsum trägt zur Verschuldung bei, sondern auch Arbeitsplatzverlust, Scheidungen oder eine missglückte Existenzgründungen. Briefe von Gläubigern werden immer seltener aufgemacht und es kommt häufig zur Vogel-Strauß-Taktik, einigen der Schuldner ist es auch schlichtweg egal, damit sie damit auch Gefängnisstrafen riskieren, wissen sie häufig gar nicht.

Wie verlocken sind da Angebote von dubiosen Firmen, die ohne Schufa schnell und unkompliziert Kredite geben. Jedoch sollte der erste Weg nicht zu den Kredithaien führen, sondern zu einer unabhängigen Beratungsstelle, die es in fast jeder Stadt gibt. Leider sind Termin bei diesen Beratungsstellen lange im Voraus zu planen, bis dahin sollten Sie alle Unterlagen, Rechnungen und Verträge sowie Einkommensnachweise ordnen und abheften.
Als besonders problematisch können sich Schulden im Freundes- oder Bekanntenkreis herausstellen, nicht selten ist dadurch eine gute Freundschaft zerbrochen, hier zählt es auch kleine Beträge wie 5 oder 10 Euro zurückzuzahlen, um guten Willen zu zeigen. Auch unter Freunden sollte man die Modalitäten für eine Rückzahlung schriftlich fixieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte alles nix nützen, hilft nur noch der Weg in die Privatinsolvenz, diese gliedert sich in verschiedenen Phasen:

Phase 1.
Alle Unterlagen sammeln und alle Gläubiger aufzählen und mit Hilfe eines Beraters eine außergerichtliche Einigung bei den Gläubigern erreichen bzw. sich freikaufen.  

Phase 2.
Scheitert die außergerichtliche Einigung, kann der Schuldner beim Amtsgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Hierfür müssen sämtliche Unterlagen sowie ein Schuldenbereinigungsplan eingereicht werden. Das Gericht prüft alle Unterlagen und verschickt den Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger, nehmen mindesten 50 Prozent der Gläubiger den Plan an, kann das Gericht die Zustimmung zur Tilgung geben.

Phase 3.
Ist man nicht mehr in der Lage, überhaupt was zurückzuzahlen oder lehnen die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ab, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ermöglicht nach 6 Jahren, die sogenannte Wohlverhaltensperiode, eine Restschuldbefreiung auszusprechen. Allerdings ist dies kein leichter Weg und Straftaten wie Betrug oder ein rechtswirksames Urteil, das zur Zahlung auffordert, können übrigens nicht in die Privatinsolvenz mit eingebracht werden. 

Insgesamt gibt es in Deutschland  rund 3 Millionen verschuldete Haushalte, damit steht Deutschland noch relativ gut da, Weltmeister in Sachen verschuldete Haushalte sind Großbritannien und die USA. Die USA ist mit einer Sparquote von unter 1 Prozent (Deutschland: 11,5 Prozent) besonders betroffen. Die Mentalität der Amerikaner ist es nicht Geld zu sparen, sonder auszugeben. Dies wird sich aufgrund der Finanzkrise und den verhaltenen Konsum in naher Zukunft sicher ändern. Beachten Sie das dies keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur allgemeine Informationen zum Theme Privatinsolvenz.    

Wichtige Links:

www.verbraucherzentrale.de
www.forum-schuldnerberatung.de
www.schuldnerberatungen.net/
www.meine-schulden.de/
www.entscheidungsdatenbank.de/

Foto: © S. Hofschleager - Pixelio.de

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