Betreutes Wohnen in Senioren - Wohnanlagen Teil 2.
Der Mittelweg zwischen eigenen Zuhause und speziellen Einrichtungen wie etwa Alten- oder Pflegeheime sind sogenannte Senioren-Wohnanlagen verbunden mit die Vorteile des betreuten Wohnens, wo jedem Bewohner seine eigene Wohnung zu Verfügung steht, aber ein 24 Stunden Betreuungsdienst in unmittelbarer Nähe sich befindet, meist direkt im Haus.
Grundvoraussetzung ist, dass der Bewohner bei seinem Einzug seinen eigenen Haushalt führen kann. Wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners in Laufe der Zeit verschlechtert, können die Bewohner generell in der Seniorenwohnanlagen bleiben und müssen nicht etwa nochmals umziehen in einen Pflege oder Seniorenheim, was eine zusätzliche unnötige Belastung wäre.
Auf was Sie achten sollten und welche Kriterien sollten betreute Wohnanlagen erfühlen?
- 24 Stunden Betreuung / Ansprechpartner jederzeit vor Ort
- Notrufanlage in der Wohnung
- Tages- und Freizeitangebote
- Achten Sie auch auf die Außenanlagen gepflegt
- Ist die Umgebung ruhig oder sehr Laut
- Gibt es Sitz- Aufenthaltsmöglichkeiten draußen
- Geschäfte zu Fuß erreichbar? z. Bsp. Supermarkt, Frisör, Apotheken, Bank, Kiosk
- Sind öffentliche Verkehrsmittel vorhanden? Bus, Bahn usw.
- Sanitäreinrichtungen
- Wie ist die Organisation? Wirkt das Personal gestresst?
- Mahlzeitenversorgung?
- Wie ist die Einrichtung? Ist eine Lobby oder Aufenthaltsraum vorhanden?
- Gibt es Briefkästen für Post und Zeitungen?
- Sind Sozialarbeiter vorhanden
Sie sehen, es gibt relativ viele Punkte auf die man achten sollte. Fragen Sie bevor Sie sich entscheiden, ob es die Möglichkeit des Probewohnens gibt. Die Größe der Wohnung, hängt von Geschmack und natürlich von Geldbeutel ab, wer viel Unterwegs ist, also in Aufenthalträume usw., kann sich vielleicht eher für eine 1 Raum Wohnung entscheiden.

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Kosten – Wer zahlt? Und was muss man selber tragen?
Um es gleich vorweg zu nehmen niemand, für die Kosten in einer Wohnanlage die betreutes Wohnen anbietet, müssen Sie selber aufkommen. Angehörige die selber Pflegen können bei bestehender Pflegestufe 1 bis 3 das Pflegegeld für die Miete und Servicekosten verwenden, dies denkt aber in der Regel nur ca. 10 Prozent – 30 Prozent der monatlichen Kosten die beim betreuten Wohnen anfallen(bezogen auf Pflegestufe 1). Das Pflegegeld(bekommt Angehöriger) und die Pflegesachleistungen (bekommt direkt der Pflegedienst) schließen sich nicht aus. Mischformen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es und ist nach Gesetzeslage durchaus möglich.
Der Betreuungsvertrag
Neben den Mietvertrag für die entsprechenden Wohnung, schließen Sie beim betreuten Wohnen auch einen Betreuungsvertrag ab, dieser regelt die Serviceleistungen die je nach Einrichtung unterschiedlich seinen können. Beispielsweise ein Hausmeisterservice für kleine Reparaturen oder ein Betreuungsdienst der Ansprechpartner für alle Probleme ist, von Bestellen eines Fahrdienstes bis hin zu Amtsangelegenheiten.
Darüber hinaus gibt es noch zusätzliche Wahlleistungen wie einen Einkaufservice, Wäschereinigung, Wohnungsreinigung oder gar Wellnessdienstleistungen also Massagen, Sauna und ähnliches. Achten Sie bei der Vertragsunterzeichnung, dass alle gewünschten zusätzlichen Leistungen und deren Umfang im Vertrag aufgeführt sind.
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