Fiese Fragen bei Vorstellungsgespräch – welche sind nicht erlaubt?

Aufgeregt und schweißgebadet sitzt man auf seinen Stuhl, die Hände klammern sich krampfhaft an die Armstützen und man antwortet dem Gegenüber wie ein stotternder Roboter. Der Druck den man sich selber macht ist enorm, denn man will diesen Job egal was kommt. Haben Sie Schulden? Sind sie chronisch Krank? Als was arbeitet Ihr Lebenspartner? Nicht auf jede Frage, brauch man die richtige Antwort zu geben.

Manche Personalverantwortliche stellen verbotene Fragen sogar absichtlich, um zu sehen ob Sie vorbereitet sind und wie Sie auf eine „illegale“ Frage reagieren, sagen Sie klar Ihre Meinung oder kuschen Sie?  

Welche Partei gehöre Sie an oder unterstützen Sie?

Nein, solche Fragen nach Parteizugehörigkeit brauch Sie nicht beantworten. Außer Sie bewerben sich bei einer Partei und wollen aktiv Mitwirken, der Arbeitgeber hat dann ein Interesse bzw. wichtigen elementaren Grund Sie danach zu Fragen. Allerdings Fragen ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind brauchen Sie nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

Welche Religion gehöre Sie an?

Religion- und Glaubenszugehörigkeit sind Privatsache. Es sei den, Sie bewerben sich in einer beispielsweise kirchlichen Einrichtung, diese Verlangen meist eine entsprechende Glaubenszugehörigkeit. Sollte die Religion nichts mit den Betriebszweck bzw. mit der Firma an sich zu tun haben, können Sie Lügen wie gedruckt.

Sind Sie Schwanger?

Grundsätzlich brauchen Sie diese Frage nicht oder mit einer Lüge beantworten. Es sei denn, Sie arbeiten in Bereichen die für Schwangere per se verboten ist. Dies können körperlich anstrengende  Arbeitsbereiche wie Straßenbau, Bau im Allgemeinen u. ä. aber auch die Chemie- oder Pharmaindustrie, sogar Teile der Lebensmittelindustrie können schädliche Auswirkungen auf das ungeborene Kind und die Mutter haben. Aber Fragen nach der Familienplanung oder nehmen Sie die Pille, haben Sie ein Freund usw. sind privat und unzulässig. 

Warum haben Sie ihren letzten Job gekündigt oder wurden Sie gekündigt? 

Ihr potentiell neuer Arbeitgeber kann Fragen nach Ihren beruflichen Werdegang stellen, die Sie auch wahrheitsgemäß beantworten müssen, jedoch brauchen Sie nicht ins Detail zu gehen. Beantworten Sie Fragen falsch und es kommt raus, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag im Nachhinein anfechten.

Haben Sie chronische Erkrankungen

Dies ist Job abhängig, Grundgesetzlich sind diese Fragen dann zulässig wenn es sich um ansteckende Krankheiten die andere Mitarbeiter oder Kunden gefährden. Suchkrankheiten wie Alkohol oder Drogen, chronische Rückenschmerzen bei Bürojobs, Kreislaufkrankheiten wenn Sie den ganzen Tag in der Sonne stehen Dachdecker usw. Also wenn Ihre Krankheit Auswirkungen bzw. eine Behinderung im neuen Job bedeutet, hat der Arbeitgeber ein Recht dies zu erfahren.

Haben Sie Schulden?

Dies ist reine Privatsache und brauchen Sie nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu beantworten. Haben Sie allerdings in Ihren zukünftigen Beruf Umgang mit viel Geld Casino, Bank und ähnliches müssen Sie falls Sie gefragt werden die Wahrheit sagen.

Zusammenfassend kann man sagen, lügen Sie da wo Sie es müssen und dürfen, aber lügen Sie gut!


Besonders Personalabteilungen im größerer Unternehmen erkennen eine „schlechte“ Lüge sofort, den auch Personalleiter werden in Weiterbildungen daraufhin geschult lügende Kandidaten zu erkennen. Denken Sie immer daran, Ihr zukünftiger Chef will Ihre Arbeitsleistung/Wissen kaufen und Sie bekommen im Gegenzug monatlich dafür Geld, also seien Sie ruhig und natürlich aber auch interessiert und konzentriert. 

 

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