Die Bahn kommt... wieder mal nicht - Neue Rechte für Bahnreisende

Die Deutsche Bahn hat sich nach langen hin und her entschieden, einige neue Rechte für Bahnfahrer einzuführen. Mangelnde Pünktlichkeit, Sauberkeit und einige Skandale wie um das kleine 12-jährige Mädchen aus Mecklenburg Vorpommern, dass sein Portemonnaie vergessen hat und in der Nacht von einen Bahnmitarbeiter ausgesetzt wurde, tragen nicht gerade zu einen positiven Image der Deutschen Bahn bei. Seit dem 29. Juli ist nun das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Es verschafft den Bahnreisenden mehr Rechte bei Zugverspätungen.

Welche Neuerungen treten ab den 29. Juli In Kraft:

Bahnreisende haben bei einer Verspätung Anspruch Entschädigung

- ab der 60 min der Verspätung 25% (früher 20%)
- ab der 120 sogar 50% des Fahrpreises bzw. Ticketpreises

Allerdings gilt dies nicht bei einer Verspätung bei Ankunft des Zuges, sondern die Verspätung an Ihrem Reiseziel ist maßgeblich. Keine Entschädigungen gibt es bei höherer Gewalt wie zum Beispiel Unfall, Unwetter, oder Personenschaden. Entschädigungen unter 4€ (Bagatellgrenze) werden nicht erstattet.

Beispiel:

Sie fahren von Hannover nach Berlin. Ursprüngliche Abfahrtszeit war 13:00, jedoch kommt der Zug erst um 13:30 in Hannover an. Summiert sich nun die Verspätung bis Berlin auf über eine Stunde, haben Sie Anspruch auf 25% des Fahrpreises.

Reiserücktritt

Sollte die Zugverspätung mehr als 60 min.  betragen, haben Sie jetzt das Recht auf die Reise zu verzichten und den vollen Fahrpreis zurück zu verlangen.

Unterkunft im Hotel

Sollte bei einer Verspätung von min. 60 Minuten eine Übernachtung erforderlich sein, so tägt die Bahn zukünftig die angemessenen! Kosten für die Übernachtung  

Taxi und Bus

Sollte es zu Verspätungen von min. 60 Minuten zwischen 0 Uhr Nachts und 5 Uhr morgens kommen, können Sie ein Taxi in Anspruch nehmen. Die Rückerstattung ist allerdings Begrenzt auf 80 Euro.

Tipp:

Lassen Sie Ihre Verspätung zur Beweisführung von Schaffner quittieren.
 

Foto: © Henning H. Ramm - pixelio.de

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