Grillen -So schmeckt´s lecker-

Mit dem schönen Wetter und steigenden Temperaturen beginnt auch wieder die Grillsaison. Da brutzeln die Würste und die Steaks um die Wette, dazu noch ein kaltes Bier, ein bequemer Stuhl und der Tag bräuchte nie zu Ende gehen.
Tipps zum Kauf eines Grills
Welchen Grill Sie kaufen hängt davon ab, wie oft Sie ihn verwenden wollen und wie wichtig Ihnen Qualität ist. Wer 3-4 mal im Jahr grillt und nicht auf Qualität achten möchte (Wackeln, Verarbeitungsmängel wie scharfe Kanten usw. ) für den reicht ein Grill aus den Supermarkt für 7.99€, allerdings länger wie eine Saison hält er meistens nicht. Wer ein eigenen Garten hat, sollte sich ein Kugelgrill anschaffen, dieser bietet durch die Abdeckung den Vorteil das der Grillrost geschützt ist. Marktführer ist die Firma Weber, deren Produkte auf hohe Qualität und lange Lebenszeit ausgerichtet sind.

© M. Großmann - pixelio.de
Gas-, Elektro-, Holzkohlengrill welcher ist der Richtige?
Gas- und Elektrogrills haben den Vorteil, sie sind schnell Einsatzbereit, sind sauber, leicht zu reinigen, die Kleidung „stickt“ nicht nach dem Grillen und sie sind weniger Gesundheitsschädlich wie Holzkohlegrills.
Ein entscheiden Vorteil hat der Holzkohlegrill, dies ist unbestritten der einzigartige Geschmack und vielleicht die Grillatmosphäre. Viele die von Holzkohle auf Gas umgestiegen sind, loben die schnelle Einsatzbereitschaft des Grillen und die leichte Handhabung, jedoch für ein richtig schönen Grillabend mit Freunden und Verwandten holen Sie meist wieder den Holzkohlegrill raus.
Die richtige Grillmarinade
Das Einlegen des Fleisches gibt ihm erst den richtigen Geschmack, ob nun scharf bis würzig es ist eine Wissenschaft für sich und Regional sehr unterschiedlich. Hier 2 Grundrezepte, für Genießer.
Scharfe Grillmarinade:
- 1 Bier -Pilsener-
- Chilipulver oder Tabasco je nach schärfe 2-5 EL, wer es feurig mag kann auch beides zusammen rein tun
- Worcestershiresauce für die richtige Würze
- 2 Knoblauchzehen
Das Fleisch einlegen und ca. 1 Tag durchziehen lassen.
Würzige Grillmarinade:
- 15 EL gutes ÖL
- 5 EL Gewürzketchup
- Majoran
- Thymian
- Pfeffer und Salz
Das Fleisch einlegen und ca. 1 Tag durchziehen lassen.
Den Grill vorbereiten
Nachdem Sie den Grill gesäubert haben, am besten mit klarem Wasser oder eine milde Seifenlauge, schmieren Sie den Grillrost mit etwas Speck ein, dies verhindert das schnelle „ankleben“ des Fleisches. Füllen Sie die Grillkohle oder Grillbriketts in den Grill, an besten als kleine Pyramide stapeln.
Grillen
Zum anzünden sollten Sie keinen Spiritus verwenden, die Gefahren sind bekannt, besonders wenn Kinder in der Nähe sind sollten Sie nie irgendwo Spiritus zu stehen haben. Grillanzünder in fester Form benutzen, 2-3 Stücken anzünden und unter die Holzkohle schieben, nach ca. 20 min. ist der Grill einsatzbereit.
Da bei Holzkohlegrills durch Fetttropfen von der Marinade oder durch das Fleisch giftige Dampfe entstehen und diese von Fleisch aufgesogen werden, sollten Sie spezielle Aluschalen verwenden. Diese fangen die Flüssigkeit auf und verhindern ein hinein Tropfen in die Glut. Bei säubern des Grills, sollten Sie unbedingt eine Messingbürste verwenden, eine Stahlbürste kann das Material angreife und beschädigen.

© Martin Schemm - pixelio.de
Grillen auf den Balkon?
Gerade in Großstädten stellt sich oft die Frage, darf man auf den Balkon grillen?
Wie in vielen Dingen in einen Mehrfamilienhaus gilt es auch hier untereinander Rücksicht zu nehmen. Immer wieder beschäftigen sich die Gerichte mit Klagen von Anwohnern, die sich besonders von der Geruchsbelästigung die beim Grillen entsteht belästigt fühlen. Prinzipiell ist Grillen auf den Balkon erlaubt, wenn dies nicht im Mietvertrag verboten wird, andere Mietparteien müssten dies also tolerieren.
Die Gerichte entschieden, dass eine geringfügige Belästigung durch das Grillgut oder den Rauch hinzunehmen sei, die Betonung liegt allerdings hier auf geringfügig. Wer einen Elektrogrill zum grillen verwenden, ist hier grundsätzlich auf der sicheren Seite. Beim Holzkohlegrill gilt, der entstehende Rauch dürfe nicht konzentrierter Weise andere belästigen oder gar in andere Wohnungen eindringen, der Vermieter kann dies untersagen und sogar eine Abmahnung aussprechen.
Foto: © BrandtMarke - pixelio.de
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Benutzeranmeldung
Neuste Mitglieder


